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Autobusni kolodvor Zagreb

Wie kann ich das online gekaufte Ticket zurückgeben?

Wie kann ich das online gekaufte Ticket zurückgeben?


Wenn sie zur Kasse Nr. 6 – Beanstandungen kommen, können sie das Ticket gemäß dem Artikel 4.1 der Allgemeinen Bedingungen für Online-Ticketverkauf des Busbahnhofs Zagreb, die sich auf den Artikel 23 der Allgemeinen Bedingungen der Bahntätigkeit beziehen, zurückgeben. 
 
Der Artikel 23  der Allgemeinen Bedingungen der Bahntätigkeit lautet wie folgt: 
„Der AKZ verpflichtet sich, auf Antrag des Fahrgastes, der die Reise abgibt, den Betrag für das gekaufte Tickets, vermindert um 10 % des Ticket-Preises für die Bearbeitungsgebühr, zurückzuzahlen, ohne Rückerstattung der Vergütung für Bahnhof-Dienstleistung, Sitzplatzkennzeichnung und Bahnsteigticket und zwar unter folgenden Bedingungen:
wenn der Fahrgast spätesten 1 Stunde vor Busabfahrt für die Linie innerhalb der lokalen öffentlichen Linienbeförderung zum Schalter für Beanstandungen von AKZ kommt,
wenn der Fahrgast spätestens 2 Stunden vor Busabfahrt für die internationale Linienbeförderung zum Schalter für Beanstandungen von AKZ kommt. Nach Ablauf der Fristen aus dem vorherigen Artikel wird der Fahrgast vom Schalter für Beanstandungen mit seinem Antrag unmittelbar ans Beförderungsunternehmen angewiesen.
 
Die Bestimmung des Absatzes 1 dieses Artikels wird auch in folgenden Fällen angewandt:
wenn das Beförderungsunternehmen die Abfahrt für eine bestimmte Linie absagt. In diesem Fall wird der an den Fahrgast zurückzuerstattende Betrag nicht um 10 % vermindert und die Vergütung für Bahnhof-Dienstleistung, Sitzplatzkennzeichnung und Bahnsteigticket wir dem Fahrgast zurückerstattet:
wenn das Beförderungsunternehmen für eine bestimmte Linie eine Verspätung von 30 Minuten oder mehr angekündigt hat. Die Bestimmung dieses Artikels bezieht sich ausschließlich auf die Tickets, die an der Vertriebsstelle – den Kassen von AKZ gekauft wurden.
 
Der Fahrgast hat das Recht, das Ticket um das Ticket für eine andere Abfahrt desselben Beförderungsunternehmen auszutauschen, wenn er spätesten 1 Stunde vor Busabfahrt für die Linie innerhalb der lokalen öffentlichen Linienbeförderung und spätestens 2 Stunden vor Busabfahrt für die internationale Linienbeförderung zum Schalter für Beanstandungen von AKZ kommt. In diesem Fall hat er kein Recht auf die Rückerstattung der Vergütung für Bahnhof-Dienstleistung, Sitzplatzkennzeichnung und Bahnsteigticket.“
 
Das online gekaufte Ticket kann auch per folgende E-Mail-Adresse zurückgegeben werden: [email protected] (die angeführte Weise der Rückgabe bezieht sich ausschließlich auf die Transaktionen aus der Republik Kroatien - das Bankkonto muss kroatisch sein).  Der Prozess verläuft gemäß dem Artikel 4.2 der Allgemeinen Bedingungen für Online-Ticketverkauf des Busbahnhofs Zagreb.

Der Artikel 4.2 der Allgemeinen Bedingungen für Online-Ticketverkauf des Busbahnhofs Zagreb lautet wie folgt:
„Wenn der Benutzer das Ticket nicht an den Kassen des Busbahnhofs Zagreb zurückerstatten möchte, kann er das Fachpersonal des Busbahnhofs Zagreb kontaktieren, das dieses für den Benutzer erledigen wird. In dem angeführten Fall werden die Anträge ausschließlich schriftlich per folgende E-Mail gestellt: [email protected].
Der Antrag kann ausschließlich in den Öffnungszeiten des Kundendienstes von 6 bis 22 Uhr jeden Tag gestellt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Kundendienstes kann das Ticket nur auf die im Punkt 4.1 dieser Allgemeinen Bedingungen angeführten Weise zurückgegeben werden.
Der Benutzer ist verpflichtet, das Ticket oder seinen Identifikationscode (Kaufbestätigung), den er nach der getätigten Zahlung empfangen hat, auf die angegebene E-Mail-Adresse zuzustellen.
In dem im Absatz 4.2 beschriebenen Fall werden die Tickets auf die in den Allgemeinen Bedingungen der Bahntätigkeit beschriebene Weise zurückgegeben, wobei sich der Busbahnhof Zagreb verpflichtet, auf Antrag des Fahrgastes, der die Fahrt abgibt, den Betrag für das gekaufte Tickets, vermindert um 10 % des Ticket-Preises für die Bearbeitungsgebühr, zurückzuzahlen, ohne Rückerstattung der Vergütung für Bahnhofdienstleistung, Sitzplatzkennzeichnung und Bahnsteigticket.